Unterstützung von hörgeschädigten Menschen
Unterstützung von hörgeschädigten Menschen im Beruf
Wenn die Rahmenbedingungen stimmen, haben Menschen mit Hörschädigungen gute Chancen, sich auf dem Arbeitsmarkt zu behaupten. Hier zu helfen, gehört zu den erklärten Zielen des Integrationsfachdiensts. Dabei gilt es, gleichermaßen die Interessen des hörgeschädigten Arbeitnehmers und des Arbeitgebers zu berücksichtigen.
Insbesondere bieten wir hörgeschädigten Menschen und ihren Arbeitgebern folgende Leistungen an:
- Beratung zu den besonderen kommunikativen Anforderungen an den Arbeitsplatz von Menschen mit Hörschädigungen
- Technische und personelle Hilfen bei der Gestaltung solcher Arbeitsplätze
- Maßnahmen zur Verbesserung der Kommunikation mit hörgeschädigten Kolleginnen und Kollegen
- Arbeitsplatz-bezogene Fortbildungen von hörgeschädigten Arbeitskräften
- Psychosoziale Beratung und Betreuung
- Profiling – Unterstützung hörgeschädigter Menschen dabei, ihre eigenen beruflichen Stärken zu erkennen
- Bewerbungstraining
- Unterstützung bei Förderanträgen
- enge Zusammenarbeit mit Sondereinrichtungen für hörgeschädigte Menschen, mit Fachstellen für behinderte Menschen im Beruf, mit dem Amt proArbeit und mit verschiedenen Fachdiensten des Integrationsamts des Landschaftsverbandes Westfalen