Vertrauen entsteht durch Verantwortung
Als soziale Organisation tragen wir eine besondere Verantwortung gegenüber den Menschen, die wir begleiten, unseren Mitarbeitenden sowie der Gesellschaft insgesamt. Vertrauen, Integrität und Transparenz sind deshalb die Basis unseres täglichen Handelns. Gerade im sozialen Bereich ist es essenziell, klare Regeln einzuhalten und zuverlässig zu handeln – denn wir arbeiten mit und für Menschen, die auf unsere Unterstützung zählen. Compliance bedeutet für uns deshalb mehr als nur die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Sie ist Ausdruck unseres Selbstverständnisses als diakonisches Unternehmen und stärkt unsere Glaubwürdigkeit nach innen und außen. Unser Ziel ist es, Risiken frühzeitig zu erkennen, Fehlverhalten vorzubeugen und so die Qualität und Verlässlichkeit unserer Arbeit dauerhaft zu sichern. Mit verbindlichen Standards, einem etablierten Compliance-System und unabhängigen Ansprechpersonen schaffen wir die Grundlage für eine faire, respektvolle und rechtssichere Zusammenarbeit – im Interesse aller, die uns ihr Vertrauen schenken.
Compliance-Komitee und Ombudsperson für Compliance
Vertrauenspersonen der Diakonie Stiftung Salem
Sie haben das Gefühl, dass an Ihrem Arbeitsplatz etwas nicht richtig läuft oder Ihnen sind Verstöße gegen Regeln oder Gesetze bekannt geworden? Wir lassen Sie nicht allein, sondern stellen Ihnen eine Vertrauensperson zur Seite. So sorgen wir gemeinsam für ein faires und sicheres Miteinander. Unser Rat: Wenden Sie sich idealerweise zuerst an Ihre direkte Vorgesetzte oder Ihren Vorgesetzten. Sollte das nicht möglich sein – etwa, weil die Führungskraft selbst betroffen ist – steht Ihnen unser Compliance-Komitee als unabhängige Anlaufstelle zur Verfügung. Ihr Anliegen wird dort vertraulich und sorgfältig geprüft.
Das Compliance-Komitee der Diakonie Stiftung Salem
Pfarrer Thomas
Lunkenheimer
Theologischer Vorstand, Geschäftsführer
Schwester Andrea
Brewitt
Oberin der Diakonissengemeinschaft
Christian
Petzold
Diakonie Stiftung Salem gGmbH
MAV Vorsitzender
Falls Ihnen auch das Compliance-Komitee nicht als geeignete Adresse erscheint, um Ihr Anliegen vorzutragen, können Sie sich an die Ombudsperson für Compliance wenden:
Pfarrerin Mirjam
Philipps
Diakoniepfarrerin im Evangelischen Kirchenkreis Minden
Ombudsperson für Compliance der Diakonie Stiftung Salem
Eine weitere Möglichkeit bietet Ihnen das Hinweisgebendensystem der Diakonie Stiftung Salem. Dabei handelt es sich um die Meldestelle für Hinweisgebende.
Grundsatzerklärung der Menschenrecht Menschenfreundlichkeit durch Wort und Tat
Der christliche Glaube gebietet, jedem Menschen mit Achtung und Respekt zu begegnen. In der Diakonie Stiftung Salem sehen wir in jedem Menschen ein Ebenbild Gottes und haben den Auftrag Gottes Menschenfreundlichkeit durch Wort und Tat zu bezeugen und Menschen in unterschiedlichsten Lebenslagen dabei zu unterstützen, ein selbstbestimmtes und sinnerfülltes Leben zu führen.
In den global verzweigten Wertschöpfungsketten liegen in Bezug auf Menschenrechte viele Herausforderungen. Die Diakonie Stiftung Salem prüft kontinuierlich, wo in ihren Lieferketten besondere Risiken für Menschenrechtsverletzungen bestehen.
Wir setzen uns von Haus aus für soziale Belange, Menschen in Not und den gesellschaftlichen Zusammenhalt ein und sind uns auch unserer Verantwortung innerhalb der globalen Warenströme bewusst. Daher verpflichten wir uns dazu, Menschenrechte zu stärken und Menschenrechtsverletzungen vorzubeugen. Diese Erklärung gilt sowohl für unsere eigenen Geschäftstätigkeiten als auch für unsere Liefer- und Wertschöpfungsketten.
Wir richten unser Handeln an den folgenden international gültigen Standards und Richtlinien aus:
- Der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (UN)
- Den Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen (UNGP)
- Den Konventionen und Empfehlungen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zu Arbeits- und Sozialstandards
- Den Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen (UNGC)
- Den UN-Kinderrechtskonventionen
- Der UN-Konvention zur Beseitigung jeder Diskriminierung der Frau
Wir erwarten von unseren Geschäftspartnern, dass sie sich ebenfalls zur Achtung der Menschenrechte bekennen, sich zur Einrichtung angemessener Sorgfaltsprozesse verpflichten und diese Erwartungshaltung an ihre eigenen Lieferanten weitergeben.
Unser Lieferantenkodex definiert Mindestanforderungen an Sozial- und Umweltstandards an unsere Lieferanten und Geschäftspartner und bildet die Basis für die Zusammenarbeit mit der Diakonie Stiftung Salem. Die Verantwortung für die Umsetzung dieser Grundsatzerklärung wird vom Vorstand der Diakonie Stiftung Salem gesteuert.
Dadurch wird sichergestellt, dass jeder Bereich der DSS sich über die eigene Verantwortung für die Achtung der Menschenrechte und ihre alltägliche Umsetzung im Klaren ist.
Clearing und Beschwerdestelle gegen sexuelle Belästigung
Wir sind für Sie da!
Sexuelle Belästigung hat bei der Diakonie Stiftung Salem keinen Platz – weder am Arbeitsplatz noch auf dem Arbeitsweg, bei Dienstreisen oder Feiern. Wir nehmen dieses Thema sehr ernst und stehen Ihnen zur Seite, wenn Sie betroffen sind oder Unterstützung benötigen.
Was gilt als sexuelle Belästigung?
Sexuelle Belästigung ist jedes unerwünschte Verhalten mit sexuellem Bezug im beruflichen Umfeld – ob körperlich, verbal oder non-verbal:
- Körperlich: Unerwünschte Berührungen, Annäherungen, Übergriffe oder Gewalt
- Verbal: Anzügliche Witze, zweideutige Bemerkungen, Aufforderungen zu sexuellen Handlungen
- Non-verbal: Nachrichten mit sexuellem Inhalt, anzügliches Starren, Hinterherpfeifen, Entblößen
Ihr gutes Recht:
Nach §13 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) haben Sie das Recht, sich bei Ihrem Arbeitgeber, einer offiziellen Beschwerdestelle oder der Mitarbeitervertretung zu beschweren.
So gehen Sie vor:
Wenn Sie betroffen sind oder sich unsicher fühlen, können Sie sich zunächst vertraulich an unsere interne Beratungsstelle „die fam.“ wenden. Unsere geschulten Ansprechpersonen hören Ihnen zu, geben eine erste Einschätzung und besprechen mögliche nächste Schritte – auf Wunsch auch anonym:
Alternativ können Sie direkt Kontakt zur offiziellen Beschwerdestelle aufnehmen:
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen, geprüft und – falls nötig – weiterverfolgt. Bitte beachten Sie: Bei einer offiziellen Beschwerde wird Ihre Anonymität aufgehoben.
Sowie Ansprechpersonen der Mitarbeitervertretung: Zögern Sie nicht, sich Unterstützung zu holen – wir stehen an Ihrer Seite!
Mitarbeitenden Vertretung (MAV)
Christian
Petzold
Diakonie Stiftung Salem gGmbH
MAV Vorsitzender
Tobias
Nagel
Diakoniewerk im Ev. Kirchenkreis Minden e.V.
Björn
Horstmann
Diakonie Stiftung Salem
Kristine
Spilker-Rinne
Wichernschule
Beschwerdestelle gegen Gewalt in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (WfbM)
Was bedeutet Gewalt?
Gewalt beginnt dort, wo Menschen körperlich oder seelisch verletzt werden – oder wo Handlungen als bedrohlich empfunden werden. Sie zeigt sich nicht nur in körperlichen Übergriffen, sondern auch in Worten, Blicken oder Gesten: Drohungen, Beleidigungen oder Beschimpfungen sind ebenfalls Formen von Gewalt.
Sie haben in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen (WfbM) der Diakonie Stiftung Salem Gewalt erlebt oder beobachtet? Das nehmen wir sehr ernst! Niemand soll Angst haben müssen – wir sind für Sie da.
So können Sie sich melden
Wenden Sie sich direkt und vertrauensvoll an unsere Beschwerdestelle. Ihr Anliegen wird vertraulich aufgenommen, sorgfältig geprüft und wir kümmern uns um die weiteren Schritte.