Aktivierung und Vermittlung schwerbehinderter Menschen im SGB II Leistungsbezug
Mit einer besonderen Maßnahme richtet sich der IFD an schwerbehinderte Menschen, die Leistungen nach dem SGB II beziehen (Arbeitslosengeld II) und an Menschen, die von der Agentur für Arbeit einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind. Im Auftrag der proArbeit-Jobcenter beraten wir Teilnehmerinnen und Teilnehmer, mit dem Ziel der Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt.
Die Maßnahme besteht aus bis zu drei Modulen und umfasst einen Zeitraum von 6 bis 12 Monaten. Die Module finden als individuelle Einzelmaßnahmen statt. Der Einstieg ist jederzeit möglich.
Wir bieten den Teilnehmerinnen und Teilnehmern:
- individuelle Beratung und Unterstützung, mit dem Ziel der Vermittlung in den Arbeitsmarkt
- Aufarbeitung der beruflichen Fähigkeiten und Entdecken neuer Berufschancen
- Erstellen individueller Bewerbungsunterlagen und Verbesserung der Bewerbungsstrategien
- Nachbetreuung nach Arbeitsaufnahme zur Stabilisierung des Arbeitsverhältnisses
- Klärung der Vermittelbarkeit und bei Bedarf die Einbeziehung von Alternativen, die eine Teilhabe am Arbeitsleben ermöglichen können
Die Beauftragung erfolgt über einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS), der beim Amt proArbeit ausgestellt wird.